Häufige Fragen und Antworten
Wem gehören die Weinhalde Landparzellen?
Im Grundbuch ist als Grundeigentümerin die Weinhalde AG, Schällenmatt 8, 6010 Kriens (Alleineigentum) eingetragen. Die Erbengemeinschaft Geisseler ist nicht mehr aufgeführt. Gemäss Handelsregister des Kantons Luzern sind in der Weinhalde AG folgende Mitglieder des Verwaltungsrates tätig: Josef Otto, Rita Silvia und Werner Josef Baumgartner (Präsident).
Besteht ein öffentliches Interesse an der Weinhalde Überbauung?
Nein, es handelt sich um ein privates Bauprojekt durch einen privaten Bauinvestor.
Weshalb sind die Weinhalde Parzellen eine Brache?
Mit der Brache argumentiert das Initiativkomitee für die Einzonung und Überbauung der Landparzellen. Üblicherweise ist jede Eigentümerschaft angehalten ihre Landparzellen und Immobilien in Ordnung zu halten. Vergammelung darf nie als Einzonungsberechtigung ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die Stadt Kriens müsste die allgemein gültige Ordnung durchsetzen.
Ist die Weinhalde eine erschlossene Baulücke?
Nein, die Parzelle ist isoliert und stellt keine Baulücke dar. Die Erschliessung ginge zusätzlich auf Kosten geschützter Naturzonen.
Herrscht Zeitdruck für zusätzliche Einzonungen trotz Moratorium?
Nein, aktuell werden bereits unzählige neue Wohnungen in Kriens gebaut und es bestehen genügend eingezonte Bauflächen für die nächsten Jahre. Mit dem Einzonungsmoratorium hat sich das Krienser Stimmvolk sinnvollerweise für einen Marschhalt bis 2035 entschieden. Dies stellt sicher, dass die Krienser Bevölkerung die Auswirkungen auf die Lebensqualität und Emissionen kennt, bevor zusätzlich eingezont und gebaut wird.
Hat die Überbauung Auswirkungen auf die Umwelt?
Ja, es müssen geschützte Biotopbäume für eine Schneise durch ein geschütztes Bachtobel geschlagen werden. Es entstehen Lärmemissionen durch zusätzlichen Verkehr in Kriens.